In Deutschland haben Menschen das Recht, selbst zu bestimmen …
- ob, wann, mit wem, wie und wie oft sie Sexualität leben möchten.
- ob und wen sie heiraten oder nicht.
- ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht.
In Deutschland werden Menschen wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung nicht verfolgt oder bestraft.
Nach deutschem Recht dürfen Menschen nicht benachteiligt werden, wenn sie homosexuell, transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich sind. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind legal: Ein Mann darf einen Mann lieben und als Partner haben. Eine Frau darf eine Frau lieben und als Partnerin haben. Gleichgeschlechtliche Paare können, wenn sie wollen, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht dasselbe wie die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, sondern hat gegenüber der Ehe einige gesetzliche Nachteile.
Wenn Sie sich als Mann in Ihrem Fühlen und Begehren zu Männern hingezogen fühlen oder wenn Sie sich als Frau in Ihrem Fühlen und Begehren zu Frauen hingezogen fühlen …
- darf Sie niemand deshalb verbal oder körperlich angreifen. Geschieht dies doch, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Beratungsstelle oder Aidshilfe, um Unterstützung zu bekommen.
- kann dies für Sie ein Asylgrund sein, wenn Sie deshalb in Ihrem Heimatland verfolgt wurden. Hilfreiche Informationen in vielen Sprachen: www.queer-refugees.de
- finden Sie in vielen Städten Beratungsmöglichkeiten, Treffpunkte oder Veranstaltungen.
Die örtliche Aidshilfe hilft Ihnen gerne weiter.