Sexualität und die damit verbundenen Gefühle wie Liebe, Begehren und Zugehörigkeit gehören für viele Menschen zum Leben dazu.
Diese besondere körperliche Nähe zwischen Menschen kann Wohlbefinden, Genuss und Vertrauen schenken. Sexualität sollte immer auf Freiwilligkeit und Einvernehmlichkeit basieren.
In Deutschland haben Menschen das Recht, selbst zu bestimmen …
- ob, wann, mit wem, wie und wie oft sie Sexualität leben möchten.
- ob und wen sie heiraten oder nicht.
- ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht.
Niemand darf andere Personen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen zwingen oder die schwächere Lage eines Menschen für sexuelle Handlungen ausnutzen. Dies gilt auch innerhalb von Familie, Partnerschaft und Bekanntenkreis.
In Deutschland werden Kinder und Jugendliche besonders geschützt.
Es ist verboten, dass Erwachsene (Personen ab 18 Jahre) oder Jugendliche (15 bis 17 Jahre) mit Kindern bis 14 Jahren sexuelle Handlungen vornehmen. Tun sie es trotzdem, machen sie sich strafbar. Weitere Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: www.zanzu.de
Innerhalb der eigenen Familie ist Sex zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Geschwistern generell verboten, egal wie alt die Personen sind.
Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch sind gesetzlich verboten und strafbar.
Wenn Sie von sexueller Gewalt betroffen sind, sprechen Sie darüber mit einer Person, der Sie vertrauen, oder gehen Sie in eine Beratungsstelle. Kontaktadressen bekommen Sie bei der örtlichen Aidshilfe.
In Deutschland werden Menschen wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung nicht verfolgt oder bestraft. Nach deutschem Recht dürfen Menschen nicht benachteiligt werden, wenn sie homosexuell, transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich sind. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind legal: Ein Mann darf einen Mann lieben und als Partner haben. Eine Frau darf eine Frau lieben und als Partnerin haben. Gleichgeschlechtliche Paare können, wenn sie wollen, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht dasselbe wie die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, sondern hat gegenüber der Ehe einige gesetzliche Nachteile.
Wenn Sie sich als Mann in Ihrem Fühlen und Begehren zu Männern hingezogen fühlen oder wenn Sie sich als Frau in Ihrem Fühlen und Begehren zu Frauen hingezogen fühlen …
- darf Sie niemand deshalb verbal oder körperlich angreifen. Geschieht dies doch, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Beratungsstelle oder Aidshilfe, um Unterstützung zu bekommen.
- kann dies für Sie ein Asylgrund sein, wenn Sie deshalb in Ihrem Heimatland verfolgt wurden. Hilfreiche Informationen in vielen Sprachen: www.queer-refugees.de
- finden Sie in vielen Städten Beratungsmöglichkeiten, Treffpunkte oder Veranstaltungen.
Die örtliche Aidshilfe hilft Ihnen gerne weiter.
Alle Aidshilfen finden Sie unter Location.